Allgemeine Geschäftsbedingungen | Event Arena Remscheid
Event Arena Remscheid GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung unserer Eventlocation und die Durchführung von Veranstaltungen.

Allgemeines

Die Event Arena Remscheid GmbH betreibt unter der Anschrift Willy-Brandt-Platz 1, 42859 Remscheid (Büroanschrift), und Presover Str. 16-20, 42859 Remscheid (Locationanschrift) eine Eventlocation.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Location, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Firmenfeiern, etc. sowie für alle weiteren Leistungen in unseren Räumlichkeiten.

01

Vertragsabschluss

1.1

Das von der Event Arena Remscheid GmbH unterbreitete Angebot ist jeweils bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. Die Event Arena Remscheid GmbH ist berechtigt, das unterbreitete Angebot bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurück zu nehmen bzw. zu widerrufen.

1.2

Die Reservierung kommt ausschließlich durch Unterzeichnung des Vertrages durch den Auftraggeber/Veranstalter und der Event Arena Remscheid GmbH, zustande.

1.3

Der Auftraggeber/Veranstalter erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltenden Preislisten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer der Event Arena Remscheid GmbH an.

1.4

Mehrere Auftraggeber/Veranstalter haften als Gesamtschuldner.

02

Leistungsumfang

2.1

Die von der Event Arena Remscheid GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Miet- Servicevertrag und der Anlage 1 Serviceliste.

2.2

Die Event Arena Remscheid GmbH ist verpflichtet, die vom Auftraggeber/Veranstalter bestellten und die ihm zugesagten Leistungen zu erbringen.

2.3

Nebenabreden, die einen Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder ändern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Event Arena Remscheid GmbH.

2.4

Kommt es abweichend zu dem zwischen der Event Arena Remscheid GmbH und dem Auftraggeber/Veranstalter vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringerem, als dem vereinbarten Bedarf, z.B. durch geringere Teilnehmeranzahl oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Leistungsumfangs.

2.5

Kommt es abweichend zu dem zwischen der Event Arena Remscheid GmbH und dem Auftraggeber/Veranstalter vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringerem, als dem vereinbarten Bedarf, z.B. durch geringere Teilnehmeranzahl aufgrund behördlicher Anordnung oder gar zu einem Veranstaltungsverbot durch behördliche Anordnung, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Leistungsumfangs.

03

Zahlungsbedingungen

3.1

Eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Gesamtsumme ist bei Vertragsunterzeichnung sofort fällig. Die Anzahlung kann bei Vertragsunterzeichnung in bar oder per Banküberweisung geleistet werden.

3.2

Mit Erhalt der Anzahlung ist die Event Arena Remscheid GmbH verpflichtet, die Räumlichkeiten für den Auftraggeber/Veranstalter, das im Vertrag vereinbarte Datum, freizuhalten.

3.3

Die Zahlung der Restsumme ist 24 Std. vor Beginn der Veranstaltung fällig. Die Zahlung kann in bar oder per Banküberweisung unter Angabe des Veranstaltungsdatums geleistet werden.

3.4

Sollte die Zahlung der vereinbarten Raten nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen, so gilt der zwischen der Event Arena Remscheid GmbH und dem Auftraggeber/Veranstalter geschlossene Vertrag automatisch als storniert.

04

Stornierung / Aufhebung des Vertrages / Umbuchungen

4.1

Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber/Veranstalter sind folgende Zahlungen vom Auftraggeber/Veranstalter an die Event Arena Remscheid GmbH zu leisten.

Zeitpunkt der StornierungAnteil des Gesamtbetrags
12 bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn30% des vereinbarten Gesamtbetrages
8 bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn50% des vereinbarten Gesamtbetrages
Ab 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn80% des vereinbarten Gesamtbetrages
4.2

Wird die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder behördlich verboten, ist die Event Arena Remscheid GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber/Veranstalter eine Umbuchung der Veranstaltung zu einem freien Ausweichtermin zu gewähren. Sowohl der Auftraggeber/Veranstalter als auch die Event Arena Remscheid GmbH kann in diesem Fall den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Event Arena Remscheid GmbH für die bereits erbrachten Leistungen und für das Reservieren des Termins eine angemessene Entschädigung verlangen.

05

Gema / Künstlersozialkasse

Handelt es sich um eine aus Sicht der GEMA anmeldepflichtige Veranstaltung, so nimmt der Auftraggeber/Veranstalter die Anmeldung selbständig vor. Dem Auftraggeber/Veranstalter ist bewusst, dass ihm die unbedingte Verpflichtung trifft, eine anmeldepflichtige Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und etwaige GEMA-Gebühren an die GEMA zu zahlen. Die Event Arena Remscheid GmbH haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen.

06

Veröffentlichung Fotos und Videos von Gästen zu werbezwecken

6.1

Der Auftraggeber/Veranstalter verpflichtet sich, seine Besucher auf die Veröffentlichung von Fotos und Videos während der Veranstaltung und danach hinzuweisen (idealerweise schon mit der Einladung).

6.2

Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet seine Besucher auch auf die jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Persönlichkeitsrecht hinzuweisen.

6.3

Ist die Veröffentlichung von einem Besucher nicht gewünscht, ist dies der Event Arena Remscheid GmbH schriftlich mitzuteilen.

07

Haftung

7.1

Der Auftraggeber/Veranstalter haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten und/oder von ihm beauftragte Dritte sowie Besucher der Veranstaltung schuldhaft verursacht haben. Der Auftraggeber/Veranstalter trägt insoweit die Beweislast, dass er seine Angestellten / oder von ihm beauftragte Dritte, sowie die Besucher der Veranstaltung, ein Verschulden nicht zu vertreten haben. Der Auftraggeber/Veranstalter haftet darüber hinaus für alle daraus resultierenden Folgeschäden.

7.2

Der Auftraggeber/Veranstalter verpflichtet sich, die Event Arena Remscheid GmbH von Schadensersatzansprüchen Dritter die von Dritten infolge der Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber/Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen gegen die Event Arena Remscheid GmbH erhoben werden, einschließlich der Kosten einer etwaigen Prozessführung, frei zu stellen.

7.3

Die Event Arena Remscheid GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber/Veranstalter nur für solche Personen- und Sachschäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Event Arena Remscheid GmbH oder deren Mitarbeiter beruhen, oder aus einem Versagen der Einrichtungen der Mietsache oder sonstigen von der Event Arena Remscheid GmbH zu verantwortenden Betriebsstörungen resultieren.

7.4

Eine verschuldungsunabhängige Haftung der Event Arena Remscheid GmbH wegen Mängel der Mietsache, die bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Werden durch einen später entstehenden Mangel Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers/Veranstalters, seiner Angestellten oder der Besucher verletzt, oder werden die vom Auftraggeber/Veranstalter eingebrachten Sachen beschädigt, so haftet die Event Arena Remscheid GmbH, deren Angestellten oder von der Event Arena Remscheid GmbH beauftragte Dritte, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, oder die Event Arena Remscheid GmbH sich mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug befunden hat. Für sonstige Schäden haftet die Event Arena Remscheid GmbH nur, wenn ihr, ihren Angestellten oder von der Event Arena Remscheid GmbH beauftragten Dritten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

7.5

Das Mietobjekt wird in dem bestehenden, dem Auftraggeber/Veranstalter bekannten Zustand überlassen. Es gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Auftraggeber/Veranstalter Mängel unverzüglich bei der Event Arena Remscheid GmbH geltend macht.

08

Versicherung

Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet, eine Veranstaltungshaftpflicht- Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten bzw. Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Auftraggebers/Veranstalters. Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet, den Abschluss einer entsprechenden Veranstaltungs- Haftpflichtversicherung gegenüber der Event Arena Remscheid GmbH vor Durchführung der Veranstaltung nachzuweisen. Der Nachweis gegenüber der Event Arena Remscheid GmbH hat spätestens 7 Tage vor Mietbeginn bzw. Beginn der Veranstaltung gegenüber der Event Arena Remscheid GmbH zu erfolgen. Für den Fall, dass der Auftraggeber/Veranstalter den entsprechenden Versicherungsabschluss gegenüber der Event Arena Remscheid GmbH nicht fristgerecht nachweist, ist die Event Arena Remscheid GmbH berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet, der Event Arena Remscheid GmbH alle Schäden zu ersetzen, die der Event Arena Remscheid GmbH aufgrund der Ausübung des Rücktrittrechts entstehen.

09

Sicherheit / Brandschutz

9.1

Im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstandes trägt der Auftraggeber/Veranstalter die Verantwortung für die Einhaltung aller brandschutzrechtlichen, sicherheitstechnischen u.a. behördlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Jugendschutzes, des Nichtrauchergesetzes NRW und der geltenden Gewerbeordnung.

9.2

Der Auftraggeber/Veranstalter hat ferner alle Sicherheitsvorschriften, die von der Polizei, der Bauaufsicht, der Feuerwehr und von der Event Arena Remscheid GmbH gefordert werden, zu beachten und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

9.3

Der Auftraggeber/Veranstalter hat die Räum- und Streupflicht während der Mietdauer auf eigene Kosten selbst durchzuführen. Er hat alle Gehwege, Zufahrten und auch öffentliche Straßen, sofern eine Verpflichtung nach der gültigen Satzung hierzu besteht, zu streuen und zu räumen. Die Räum- und Streupflicht gilt auch auf jeden Fall für die Dauer der Veranstaltung.

9.4

Bei bautechnischen Veränderungen, die einer vorherigen Absprache mit der Event Arena Remscheid GmbH bedürfen, sind die erforderlichen Genehmigungen, falls diese nicht bereits durch die Event Arena Remscheid GmbH vorliegen, durch den Auftraggeber/Veranstalter auf seine Kosten beizubringen.

9.5

Der Auftraggeber/Veranstalter darf die Verwendung oder Benutzung von Konfettikanonen nur mit vorheriger Absprache mit der Event Arena Remscheid GmbH benutzen.

9.6

Die Verwendung von Pyrotechnik, einschließlich Wunderkerzen ist verboten.

9.7

Kommt der Auftraggeber/Veranstalter den in diesen Ziffern geltenden Verpflichtungen nicht nach, so hat der Auftraggeber/Veranstalter der Event Arena Remscheid GmbH alle hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen.

10

Hausrecht

10.1

Der Auftraggeber/Veranstalter hat für die Dauer der Veranstaltung -maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Dauer der Veranstaltung- das Hausrecht in dem Mietgegenstand, und auf dem Veranstaltungsgelände. Die Event Arena Remscheid GmbH behält sich vor, dieses bei Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, an sich zu ziehen.

10.2

Die Event Arena Remscheid GmbH behält sich bei unsachgemäßem Mietgebrauch oder bei auffallendem Fehlverhalten einzelner Personen vor, diese des Grundstückes zu verweisen.

11

Fristlose Kündigung

11.1

Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt die Event Arena Remscheid GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

12

Rechtsnachfolge

12.1

Die Event Arena Remscheid GmbH hat im Falle der Rechtsnachfolge, insbesondere bei Unternehmensübernahme oder Unternehmenszusammenschluss das Recht, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen. Der Vertragsinhalt bleibt davon unberührt.

13

Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

13.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Regelungen.

13.2

Die Event Arena Remscheid GmbH willigt ein, dass der Auftraggeber/Veranstalter unter Wahrung der berechtigten Interessen der Event Arena Remscheid GmbH, die vorhandenen Videoprojektionsflächen im Rahmen der Veranstaltung für Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie für die Einbindung von Partnern und Sponsoren nutzen kann.

13.3

Die Parteien verpflichten sich zum Stillschweigen über sämtliche Regelungen und Konditionen, die das Mietverhältnis betreffen.

13.4

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.

13.5

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Remscheid.

13.6

Der Auftraggeber/Veranstalter ist damit einverstanden, dass Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Auftraggeber/Veranstalter ist damit einverstanden, dass die Event Arena Remscheid GmbH die gespeicherten Daten, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten (z.B. Versicherung) übermittelt.

13.7

Dieser Vertrag ist in 2 Ausfertigungen beidseitig unterschrieben worden.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigt jede Vertragspartei auch den Erhalt einer Vertragsausfertigung.